Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden

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synTIME - Personalzeiterfassung (PZE) ist ein modernes System für die Erfassung und Verwaltung von Arbeitszeiten in der öffentlichen Verwaltung. Es bietet Vertrauen in korrekte Abrechnung, optimale Grundlage für Lohnabrechnung und erfasst zusätzliche Funktionen.

Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits jetzt. Der Arbeitgeber ist nunmehr verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit des Arbeitsnehmers erfasst werden kann. Diese Pflicht hatte bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuvor festgelegt. Diese Regelung hat für beide Seiten Vorteile.

Für den Arbeitgeber, eröffnet die Zeiterfassung mehr Transparenz und Handlungsspielräume. Die Arbeitnehmer:innen auf der anderen Seite werden vor missbräuchlichen Arbeitsverhältnissen und unbezahlten Überstunden geschützt.

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