Der Wechsel im Umsatzsteuergesetz macht eine Vertragsverwaltung zur Pflicht

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Bild, synCAPITOL-Vertragsverwaltung

Wir bieten den Kommunen einfache und praktikable Lösungen als Einstieghilfe zur Digitalisierung am Beispiel einer Vertragsdatenbank an.

Der Bundestag hat bereits 2015 einen Systemwechsel im Umsatzsteuergesetz eingeleitet. Danach begründet sich zukünftig die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (PdöR) über ihre ausführenden Tätigkeiten, nicht mehr über das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art.

Fast alle Kommunen haben bis zum 31.12.2016 von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass die alte Rechtslage bis zum 31.12.2020 weiter angewendet werden soll. Im Umkehrschluss heißt dies aber nicht, dass sie jetzt bis Ende 2020 nichts mehr tun müssen. Wir empfehlen ihnen diese Frist zu nutzen und ein fachbereichsübergreifendes zentrales Vertragsregister aufzubauen.

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